Römische Geschichte

Fünftes Buch
Die Begründung der Militärmonarchie

von Theodor Mommsen


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Contents

Fünftes Buch—Die Begründung der Militärmonarchie
KAPITEL I. Marcus Lepidus und Quintus Sertorius
KAPITEL II. Die Sullanische Restaurationsherrschaft
KAPITEL III. Der Sturz der Oligarchie und die Herrschaft des Pompeius
KAPITEL IV. Pompeius und der Oste
KAPITEL V. Der Parteienkampf während Pompeius’ Abwesenheit
KAPITEL VI. Pompeius’ Rücktritt und die Koalition der Prätendenten
KAPITEL VII. Die Unterwerfung des Westens
KAPITEL VIII. Pompeius’ und Caesars Gesamtherrschaft
KAPITEL IX. Crassus’ Tod. Der Bruch der Gesamtherrscher.
KAPITEL X. Brundisium, Ilerda, Pharsalos und Thapsus
KAPITEL XI. Die alte Republik und die neue Monarchie
KAPITEL XII. Religion, Bildung, Literatur und Kunst

Fünftes Buch
Die Begründung der Militärmonarchie

Wie er sich sieht so um und um,
Kehrt es ihm fast den Kopf herum,
Wie er wollt’ Worte zu allem finden?
Wie er möcht’ so viel Schwall verbinden
Wie er möcht’ immer mutig bleiben
So fort und weiter fort zu schreiben?

Goethe

KAPITEL I.
Marcus Lepidus und Quintus Sertorius

Als Sulla im Jahre 676 (78) starb, beherrschte die von ihm restaurierteOligarchie unbeschränkt den römischen Staat; allein wie sie durch Gewaltgegründet war, bedurfte sie auch ferner der Gewalt, um sich gegen ihrezahlreichen heimlichen und offenen Gegner zu behaupten. Was ihr entgegenstand,war nicht etwa eine einfache Partei mit klar ausgesprochenen Zwecken und unterbestimmt anerkannten Führern, sondern eine Masse der mannigfaltigsten Elemente,die wohl im allgemeinen unter dem Namen der Popularpartei sich zusammenfaßten,aber doch in der Tat aus den verschiedenartigsten Gründen und in derverschiedenartigsten Absicht gegen die Sullanische Ordnung des GemeinwesensOpposition machten. Da waren die Männer des positiven Rechts, die Politik wedermachten noch verstanden, denen aber Sullas willkürliches Schalten mit dem Lebenund Eigentum der Bürger ein Greuel war. Noch bei Lebzeiten Sullas, während jedeandere Opposition schwieg, lehnten die strengen Juristen gegen den Regentensich auf: es wurden zum Beispiel die Cornelischen Gesetze, welche verschiedenenitalischen Bürgerschaften das römische Bürgerrecht aberkannten, ingerichtlichen Entscheidungen als nichtig behandelt, ebenso das Bürgerrecht vonden Gerichten erachtet als nicht aufgehoben durch die Krie

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